Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. EIGENE LEISTUNGEN

1. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter der Eurocamp-Reisen ist die Greenbank Holidays Limited, Chelford House, Gadbrook Park, Rudheath Way, Northwich, Cheshire CW9 7LN England, registriert in England unter Nr. 1160442 (im Folgenden: „GHL“). Der Vertrag über eine Eurocamp-Reise wird daher zwischen GHL und Ihnen als Reisenden (im Folgenden: „Reisender“) abgeschlossen.

2. Reisevermittler

Die Vermittlung von Eurocamp-Reisen für GHL erfolgt exklusiv durch die DUR Dein-Urlaub-Reisevermittlung GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg, registriert beim Amtsgericht Hamburg unter HR-B 71213, Tel.: 0800 10 44 77, Telefax: +49 (0)40 450 971, E-Mail: info@eurocamp.at (im Folgenden: „Reisevermittler“). Durch die Vermittlung wird der Reisevermittler nicht Vertragspartner des Reisevertrages, sondern er vermittelt lediglich den zwischen GHL und dem Reisenden zustande kommenden Reisevertrag.

3. Leistungsangebot und Leistungsinhalt

GHL bietet dem Reisenden die Unterkunft in Zelten, Mobilheimen oder Chalets auf Campingplätzen in verschiedenen Ländern Europas. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus den Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben auf der Webseite www.eurocamp.at zum Buchungszeitpunkt. Die Leistungsbeschreibung trägt den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes Rechnung. An- und Abreise sind eigene Angelegenheiten des Reisenden, sofern GHL nicht die An- und Abreise mit der Unterkunft als Pauschalreise anbietet. GHL nimmt nur Buchungen für mindestens 3 aufeinanderfolgende Übernachtungen an. Einige Unterkünfte können nur wochenweise mit festen Anreisetagen gebucht werden. Außerdem nimmt GHL Buchungen von Gruppen (über 4 Erw.) und Sportvereinen grundsätzlich nur auf Anfrage (allerdings nicht für Juli/August) an. Eine Unterkunft darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür gebucht sind. Ein Zelt darf mit maximal 6 Personen (max. 4 Erw.) einer Familie belegt werden, mit Ausnahme der 5-Personen-Zelte, die mit maximal 5 Personen (max. 4 Erw.) belegt werden können. Die Mobilheimtypen mit 2 Schlafzimmern dürfen grundsätzlich nur mit maximal 7 Personen (max. 4 Erw.) belegt werden. Die Mobilheimtypen mit 3 Schlafzimmern dürfen Grundsätzlich nur mit maximal 8 Personen (max. 4 Erw.) einer Familie belegt werden. Einige Vertragscampingplätze, die im Katalog ausgewiesen sind, erlauben prinzipiell nur 6 Personen pro Stellplatz, so dass auf diesen Plätzen auch ein Mobilheim nur mit maximal 6 Personen belegt werden darf. Die 5-Bett-Chalets dürfen grundsätzlich nur mit maximal 5 Personen belegt werden (max. 4 Erw.), alle weiteren Chalets mit maximal 6 Personen (max. 4 Erw.).

4. Anmeldung und Abschluss des Vertrags

Die Buchungsanmeldung ist das Angebot des Reisenden an GHL zum Vertragsabschluss. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden und ist an den Reisevermittler zu richten, der das Angebot an GHL weiterleitet. Der Vertrag zwischen GHL und dem Reisenden kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande, die der Reisevermittler im Namen von GHL an den Reisenden (schriftlich oder elektronisch) übersendet. Der Reisende ist Vertragspartner von GHL für eigene Buchungen und dritte Personen betreffend, sofern er nicht als Stellvertreter Dritter auftritt, was bei Familienfremden anzunehmen ist. Mit diesen kommt ein eigener Vertrag mit GHL zustande; wenn der Buchungsanmelder aber die Zahlungspflicht für alle Reisenden übernimmt, haftet er solidarisch für die gesamte Zahlungsverpflichtung.


5. Informationen zur Buchung

Mit der Buchungsbestätigung und der Rechnung erhält der Reisende Angaben über:

a) Buchungsnummer 

b) Datum der Buchung 

c) Reiseziel/Campingplatz 

d) An- und Abreisetag sowie Aufenthaltsdauer je Campingplatz 

e) Preis für gebuchte Unterkunft 

f) gebuchte Extras 

g) vom Reisenden angemeldete Personenzahl je Unterkunft 

h) einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB


6. Preise und Zahlungsbedingungen

Die tagesaktuellen Preise für verfügbare Unterkünfte werden online unter www.eurocamp.at aufgeführt. In den Preisen sind Kosten für Strom, Wasser und Gas bereits enthalten. Vor Ort können zusätzliche Gebühren wie z.B. die Kurtaxe hinzukommen. Nach Zugang der Rechnung beim Reisenden hat der Reisende innerhalb von 2 Wochen eine Anzahlung zu leisten:


- Frühbucher bis 31.12.: 99,- €
- Buchungen ab 1. Jänner: 15% des Reisepreises
- Buchungen ab 1. März: 25% des Reisepreises

Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Abbuchung sofort. Wird die Anzahlung nicht fristgemäß bezahlt, ist GHL berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden als Schadensersatz mit den Stornierungskosten, wie sie in Ziffer I.7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben sind, zu belasten. Die Restzahlung ist in jedem Fall 8 Wochen vor Ankunft am gebuchten Campingplatz und vor Übernahme der Unterkunft fällig und zahlbar. Bucht der Reisende die Reise später als 8 Wochen vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis sofort nach Zugang der Rechnung beim Reisenden fällig. Der Reisende kann die Anzahlung und die Restzahlung des Reisepreises auch per Kreditkarte leisten. Der Reisende kann die Unterkunft nur gegen Nachweis der vollen Bezahlung beziehen. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach Eingang der Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt zur Verfügung gestellt. 


7. Rücktritt des Reisenden/Umbuchung

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wofür aber Stornokosten als Schadensersatz vereinbart werden. Der Rücktritt ist gegenüber GHL oder dem Reisevermittler (s. o. Ziffer I.2. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen), der die Rücktrittserklärung für GHL entgegennimmt, zu erklären. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Bei Rücktritt gilt folgende pauschale Entschädigung als vereinbart, wobei es jeweils auf das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung bei GHL bzw. bei dem für GHL handelnden Reisevermittler ankommt: 

a) vom Datum der Reisebestätigung bis 7 Tage danach: kostenlos. Dies gilt nicht für Reisen, die 21 Tage und weniger vor Reisebeginn gebucht wurden. Für diese gelten die Rücktrittsbedingungen der Ziffern c) bis e) 

b) bis 8 Wochen vor Reisebeginn der Anzahlungsbetrag 

c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises 

d) bis 4 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises 

e) ab 3 Tagen vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises 

Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass GHL im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Schäden entstanden sind als die von GHL in der Pauschale ausgewiesenen Beträge. Umbuchungen einer gebuchten Reise sind nicht möglich. Dem Reisenden steht es allerdings frei, vom Reisevertrag nach den vorstehenden Regelungen jederzeit zurückzutreten. Sollte sich für den Reisenden die Notwendigkeit einer Änderung oder Umbuchung ergeben, ist GHL bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten gern bereit, nach individuellen Alternativen zu suchen. Für Einzelheiten sollte sich der Reisende an den Reisevermittler wenden, der die Gespräche mit dem Reisenden im Namen von GHL führen wird. 



8. Hausordnung des Campingplatzes, Kündigungsrecht von GHL, Übernahme und Rückgabe der Unterkunft

Campingplatzbenutzer sind angehalten, die ausgehängte und allen zugängliche Hausordnung des jeweiligen Campingplatzes zu beachten. GHL kann den Vertrag fristlos vorzeitig kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung am Campingplatz nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrags, insbesondere auch im Interesse der anderen Mitbenutzer der Campinganlage, gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person ausgeht, für die der Reisende den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat. Bei einer fristlosen Kündigung behält GHL den Anspruch auf den gesamten Reisepreis, wird zu Gunsten des Reisenden aber ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die GHL aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von anderen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


a) Übernahme der Unterkunft
Der Reisende ist zur sorgfältigen Behandlung des Mietobjektes verpflichtet. Bei Verlassen der Unterkunft ist diese gegen Sturm zu sichern (Fenster, Türen und Sonnenschirme schließen).


b) Rückgabe der Unterkunft / Kaution
Sie verpflichten sich, die gebuchte Unterkunft so sauber und ordentlich zu hinterlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Am Ende Ihres Aufenthaltes erfolgt eine Abnahme der Unterkunft. Sollten die unten genannten Verpflichtungen nicht erfüllt worden sein, können wir Ihnen nach Ihrer Abreise bis zu 100 Euro in Rechnung stellen oder den Betrag bei vorher erfolgter Autorisierung über Ihre Kreditkarte abbuchen. Wir informieren Sie darüber innerhalb weniger Tage nach Ihrer Heimreise per Email.


Die Unterkunft muss bis 10.00 Uhr vormittags geräumt werden. Sie müssen die Unterkunft in ordentlichem Zustand hinterlassen und vor der Abreise:

  • alle Mülleimer leeren, den Kühlschrank ausräumen, auswischen und alle Lebensmittel aus der Unterkunft entfernen,
  • Ofen und Microwelle säubern, das Geschirr abwaschen und einräumen (falls vorhanden, den Geschirrspüler leeren),
  • Schränke, Regale, Schubladen, Fußböden und Oberflächen wischen,
  • Dusche, Waschbecken und WC sauber hinterlassen,
  • den BBQ-Grill und die Gartenmöbel säubern,
  • die Betten abziehen und geliehene Bettwäsche in einen Kopfkissenbezug gestopft zusammen mit den Handtüchern neben die Eingangstür legen.



9. Leistungsänderungen

GHL behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären. Außerdem kann GHL nach Vertragsabschluss Änderungen einzelner Reiseleistungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vornehmen, die notwendig werden und die von GHL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Solche Änderungen führen nicht zu Gewährleistungs- und Schadensersatzrechten des Reisenden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den wesentlichen Leistungsinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. GHL hat insbesondere das Recht, eine gleichwertige Ersatzleistung auf einem Campingplatz zu stellen. GHL wird den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Sollte GHL wesentliche Reiseleistungen auf eine Weise ändern, die der Reisende nicht zu akzeptieren bereit ist, und sich hieraus ein Reisemangel ergeben, so gelten die Gewährleistungs- und Haftungsregelungen in Ziffer I.10. und I.11. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


10. Gewährleistung

Für eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dabei hat der Reisende Folgendes zu beachten: Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich dem vor Ort anwesenden, in den Reiseunterlagen genannten Beauftragten oder bei GHL in Hamburg unter der Telefonnummer 0800 320 22 50 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Reisevermittler ist für die Entgegennahme von Mängelanzeigen nicht zuständig. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet GHL innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) den Vertrag kündigen. Die Festlegung einer Frist ist nicht notwendig, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von GHL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber GHL anzuzeigen (Greenbank Holidays Limited, c/o RM&S Reise Marketing & Service GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg; E-Mail: info@eurocamp.at; Tel.: 0800 320 22 50). Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Der Reisevermittler ist für die Entgegennahme von Gewährleistungsansprüchen nicht zuständig. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Versicherungsprämien und Zahlungen für Fremdleistungen (Hotels, Fähre etc.) bleiben davon unberührt.


11. Haftung

GHL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von GHL-Mitarbeitern verursacht wurde oder soweit GHL für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen GHL gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet GHL bei Sachschäden bis 4.000,– €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Für den Verlust von Gegenständen, die von den Reisenden auf den Campingplatz mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an Freizeit- und/oder Sportaktivitäten, die von GHL auf dem Campingplatz angeboten werden, geschieht auf eigenes Risiko der Reisenden. Die Spielleiter oder Sportlehrer von GHL sind qualifizierte Fachkräfte. Fallen sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen kurzfristig aus, hat der Reisende keine Ersatzansprüche. 


12. Verjährung

12.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von GHL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GHL beruhen, verjähren nach 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GHL oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GHL beruhen. 

12.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach 1 Jahr. 

12.3. Die Verjährung nach Ziffer 12.1. und 12.2. beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 

12.4. Schweben zwischen dem Reisenden und GHL Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder GHL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- sowie Gesundheitsvorschriften

Für Österreicher ist für die im Katalog angebotenen Länder ein für die gesamte Reisezeit gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Für Kroatien muss dieser noch mindestens 3 Monate gültig sein. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Der Reisende ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch GHL bedingt sind.


14. Verschiedenes

Es gilt deutsches Recht. Ansprüche Reisender dürfen nicht abgetreten werden, auch nicht an Ehegatten; die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche wird ausgeschlossen. Der Reisende hat die Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungsbestätigung, der Rechnung und der Reiseunterlagen zu überprüfen. Unterlassung berührt Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche dem Grunde nach nicht, kann sich aber anspruchsmindernd auswirken. Erwerben Reisende Flugkarten ohne Pauschalreise, sind sie verpflichtet, sich selbst innerhalb von 48 Stunden vor Rückflug diese bestätigen zu lassen.

II. LEISTUNGEN ANDERER ANBIETER

1. Reiserücktrittskostenversicherung/Familienschutzbrief/Auslandskranken-Gruppenversicherung

GHL empfiehlt dem Reisenden dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung mit der Buchung abzuschließen. Stattdessen kann der Reisende aber auch einen Familienschutzbrief für Europa abschließen, der neben dem Versicherungsschutz für Reiserücktrittskosten auch Versicherungsschutz für Autopannen, Verlust, Krankheit, Notfälle oder Inventarbeschädigungen bietet. Versicherer und Vertragspartner des Reisenden für die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. den Familienschutzbrief ist die Alte Leipziger Versicherung AG, 61440 Oberursel. Zusätzlich kann der Reisende auch einen Auslandskrankenversicherungsschutz erwerben, indem er als versicherte Person in die bei der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, 70178 Stuttgart bestehende Auslandskranken-Gruppenversicherung aufgenommen wird. Ansprechpartner für den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung bzw. des Familienschutzbriefes sowie für die Aufnahme in den Auslandskrankenversicherungsschutz ist der Reisevermittler. Nähere Informationen zu den Versicherungen befinden sich im Katalog und auf der Webseite. Der Reisende kann die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter www.eurocamp.at einsehen und erhält sie zudem zusammen mit der Buchungsbestätigung. Die Versicherungsprämien bzw. -beiträge sind in den Reisepreisen nicht enthalten. Die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung beträgt 4 % des Reisepreises bzw. für den Familienschutzbrief 6 % des Reisepreises. Der Beitrag für den Auslandskrankenschutz beträgt zusätzlich 2 % des Reisepreises. Die Prämien/Beiträge werden zusammen mit der Anzahlung des Reisepreises fällig und nach Erhalt an den Versicherer weitergeleitet. Die Prämien/Beiträge bleiben bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus dem Reisevertrag unberührt und werden auch bei Rücktritt vom bzw. bei Kündigung des Reisevertrages nicht erstattet. Der Reisende ist nicht verpflichtet, die vorgenannten Versicherungen abzuschließen, sondern kann von einem Reiseversicherungsschutz absehen oder separat bei einem anderen Versicherer abschließen.


2. Leistungen von Fremdveranstaltern

Im Katalog von GHL wird auch auf Leistungen anderer Veranstalter hingewiesen (Fähren, Mietwagen, Unterkünfte in Hotels, etc.), die der Reisende zusammen mit Leistungen von GHL buchen kann. Diese Leistungen von Fremdveranstaltern werden ebenfalls vom Reisevermittler vermittelt. Der Vertrag über solche Leistungen kommt jedoch ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Fremdveranstalter zustande, d.h. weder GHL noch der Reisevermittler werden Vertragspartner dieses Vertrages. Für diese Leistungen gelten die jeweiligen Bedingungen des Fremdveranstalters. In der Reisebeschreibung, der Buchungsbestätigung und den Reiseunterlagen von GHL wird deutlich darauf hingewiesen, falls es sich um Leistungen eines Fremdveranstalters handelt. Die Bestätigung für die vom Reisevermittler vermittelten Fremdleistungen erhält der Reisende grundsätzlich mit der Reisebestätigung. GHL behält sich allerdings vor, Reservierungen für Fremdleistungen getrennt zu bestätigen. Die Leistungen eines Fremdveranstalters werden separat auf der Rechnung ausgewiesen. Die unter Ziffer I.6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Zahlungsbedingungen gelten für die Fremdleistungen entsprechend (gilt nicht für Hotels). Für die nicht vertragsgerechte Erbringung der Fremdleistungen haftet nur der jeweilige Fremdveranstalter. 

Einwilligungserklärung des Reisenden für postalische Werbemaßnahmen:
Sie erklären sich einverstanden, dass Ihre angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der schriftlichen Werbung über Produkte und Angebote von der Greenbank Holidays Limited verwendet werden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber uns als Reiseveranstalter (Greenbank Holidays Limited, c/o RM&S Reise Marketing & Service GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg) widerrufen.


Sollten Sie noch Fragen haben – ein Anruf bei unserem Reisevermittler genügt: 0800 - 104477 (kostenlos).

Kundengeldabsicherung durch Touristik-Versicherungs-Service GmbH (tourVERS), Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. +49(0)40-2442880.


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