EurocampSkip navigation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Unsere Spielregeln 2011

 

Damit Sie genau wissen, was Inhalt Ihres Vertrages wird, nehmen Sie sich bitte

etwas Zeit, und lesen Sie unsere Geschäftsbedingungen.

 

KLein gedruckt, aber von großer Bedeutung

Garantiert Ihre Ansprüche: der Sicherungsschein.
Eurocamp ist seit 20 Jahren Ihr zuverlässiger Partner für Familienurlaub. Aber darauf allein müssen Sie sich natürlich nicht verlassen. Damit im Falle eines Falles Ihre Ansprüche gewahrt bleiben, erhalten Sie zusammen mit Ihren Buchungsunterlagen den sogenannten Sicherungsschein.

 

 

1. Leistungsangebot und Leistungsinhalt

Wir, die Eurocamp Travel GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg, HR-B 71213 (im Folgenden: Eurocamp), bieten Ihnen als Vertragspartner und Reisendem (im Folgenden: Reisender) die Unterkunft in Zelten, Caravans oder Chalets auf Campingplätzen in verschiedenen Ländern Europas und den USA. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus den für den Buchungszeitraum jeweils gültigen Katalogen und Preislisten. Die Leistungsbeschreibung trägt den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes Rechnung. An- und Abreise sind eigene Angelegenheiten des Reisenden, sofern Eurocamp nicht die An- und Abreise mit der Unterkunft als Pauschalreise anbietet. Eurocamp nimmt nur Buchungen für mindestens 3 aufeinander folgende Übernachtungen an. Einige Unterkünfte können nur wochenweise mit festen Anreisetagen gebucht werden. Außerdem nimmt Eurocamp Buchungen von Gruppen (über 4 Erw.) und Sportvereinen grundsätzlich nur auf Anfrage (allerdings nicht für Juli/August) an. Eine Unterkunft darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür gebucht sind. Ein Zelt darf mit maximal 6 Personen (max. 4 Erw.) einer Familie belegt wer-den, mit Ausnahme der 5-Personen-Zelte, die mit maximal 5 Personen (max. 4 Erw.) belegt werden kön-nen. Die Caravantypen mit zwei Schlafzimmern dürfen grundsätzlich nur mit max. 7 Personen (max. 4 Erw.) belegt werden. Die Caravantypen mit drei Schlafzimmern dürfen grundsätzlich nur mit maximal 8 Personen (max. 4 Erw.) einer Familie belegt werden. Einige Vertragscampingplätze, die im Katalog aus-gewiesen sind, erlauben prinzipiell nur 6 Personen pro Stellplatz, so dass auf diesen Plätzen auch ein Caravan nur mit maximal 6 Personen belegt werden darf. Die 5-Bett-Chalets dürfen grundsätzlich nur mit maximal 5 Personen belegt werden (max. 4 Erw.), alle weiteren Chalets mit maximal 6 Personen (max. 4 Erw.).

2. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Die Buchungsanmeldung ist das Angebot des Reisenden an Eurocamp zum Vertragsabschluss. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Wenn Euro-camp dann dem Reisenden eine Reservierungsbestätigung oder Rechnung zuschickt (schriftlich oder elektronisch), kommt der Vertrag ihrem Zugang zustande. Der Reisende ist Vertragspartner für eigene Buchungen und dritte Personen betreffend, sofern er nicht als Stellvertreter Dritter auftritt, was bei Familienfremden anzunehmen ist. Mit diesen kommt ein eigener Vertrag zustande, wenn der Buchungsanmelder aber die Zahlungspflicht für alle Reisenden übernimmt, haftet er solidarisch für die gesamte Zahlungsverpflichtung.

3. Buchungs- und Reservierungsunterlagen

Mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende Angaben über:
a) Buchungsnummer
b) Datum der Buchung bei Eurocamp
c) Reiseziel/Campingplatz
d) An- und Abreisetag sowie Aufenthaltsdauer je Campingplatz
e) Preis für gebuchte Unterkunft
f) gebuchte Extras
g) vom Reisenden angemeldete Personenzahl je Unterkunft
h) einen Sicherungsschein im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB

 

Einwendungen gegen die Angaben in der Reservierungsbestätigung/Rechnung sind unverzüglich vorzunehmen. Für offensichtliche Schreib- sowie Rechenfehler besteht Einverständnis, dass diese entsprechend den Angaben im Katalog berichtigt werden. Ein Zelt oder ein Caravan darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür gebucht sind.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche im Katalog von Eurocamp genannten Preise gelten für die ausgewiesene Gültigkeitsdauer des Katalogprogramms sowie seiner gültigen Preisliste. Mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende den Sicherungsschein und die Aufforderung, innerhalb von 2 Wochen eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu leisten, höchstens aber 250,– €. Wird die Anzahlung nach Abschluss des Reisevertrags nicht fristgemäß bezahlt, ist Eurocamp berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden als Schadensersatz mit den Stornie-rungskosten, wie sie in Ziffer 5 der Bedingungen beschrieben sind, zu belasten. Die Restzahlung ist in je-dem Fall 40 Tage vor Ankunft am gebuchten Campingplatz und vor Übernahme der Unterkunft fällig und zahlbar. Bucht der Reisende die Reise später als 40 Tage vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis sofort nach der Buchung fällig. Der Buchende kann die Unterkunft nur gegen Nachweis der vollen Bezahlung beziehen. Aus organisatorischen Gründen im Interesse des Reisenden müssen Restzahlungen spätestens am 40. Tag vor Reiseantritt bei Eurocamp eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass Überweisungen bis zu 10 Tage dauern können. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach Eingang der Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt zugesandt.

 

5. Rücktritt des Reisenden/Umbuchung

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wofür aber Stornokosten als Schadensersatz vereinbart werden. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Entscheidend ist das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Eurocamp. Bei Rücktritt gilt folgende pauschale Entschädigung als vereinbart:

 

a) vom Datum der Reisebestätigung bis 7 Tage danach: kostenlos. Dies gilt nicht für Reisen, die 21 Tage und weniger vor Reisebeginn gebucht wurden. Für diese gelten die Rücktrittsbedingungen der Ziffern c) bis e), abhängig davon, an welchem Tag der Rücktritt gegenüber Eurocamp erklärt wird.
b) bis 8 Wochen vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
d) bis 4 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
e) ab 3 Tagen vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises.


Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Eurocamp im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Schäden entstanden sind als die von Eurocamp in der Pauschale ausgewiesenen Beträge. Umbuchungen einer gebuchten Reise sind nicht möglich. Dem Reisenden steht es allerdings frei, vom Reisevertrag nach den vorstehenden Regelungen jederzeit zurückzutreten. Sollte sich für den Reisenden die Notwendigkeit einer Änderung oder Umbuchung ergeben, ist Eurocamp bei Verfüg-barkeit freier Kapazitäten gern bereit, über individuell abweichende Vereinbarungen zu sprechen. Für Ein-zelheiten sollte sich der Reisende direkt an Eurocamp wenden.

6. Hausordnung des Campingplatzes, Kündigungsrecht von Eurocamp

Campingplatzbenutzer sind angehalten, die ausgehängte und allen zugängliche Hausordnung des jeweiligen Campingplatzes zu beachten. Eurocamp kann den Vertrag fristlos vorzeitig beenden, wenn der Reisende trotz Abmahnung am Campingplatz nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrags, insbesondere auch im Interesse der anderen Mitbenutzer der Campinganlage, gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person ausgeht, für die der Reisende den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat. Bei einer fristlosen Beendigung behält Eurocamp den Anspruch auf den gesamten Reisepreis, wird zu Gunsten des Reisenden aber ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Eurocamp aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7. Leistungsänderungen

Eurocamp behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären. Außerdem kann Eurocamp nach Vertragsabschluss Änderungen einzelner Reiseleistungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vornehmen, die notwendig werden und die von Eurocamp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Solche Änderungen führen nicht zu Gewährleistungs- und Schadensersatzrechten des Reisenden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den wesentlichen Leistungsinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eurocamp hat insbesondere das Recht, eine gleichwertige Ersatzleistung auf einem Campingplatz zu stellen. Eurocamp wird den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Sollte Eurocamp wesentliche Reiseleistungen auf eine Weise ändern, die der Reisende nicht zu akzeptieren bereit ist, und sich hieraus ein Reisemangel ergeben, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und die Haftungsregelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu auch Ziffer 8 und 9 dieser AGB).

8. Gewährleistung

Für eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dabei hat der Reisende Folgendes zu beachten: Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich dem vor Ort anwesenden, in den Reiseunterlagen genannten Beauftragten oder der Eurocamp Zentrale in Hamburg unter der Telefonnummer +43 (0)800 - 10 44 77 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Eurocamp innerhalb einer vom Reisenden bestimmten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) den Vertrag kündigen. Die Festlegung einer Frist ist nicht notwendig, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Eurocamp verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Eurocamp Travel GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg, anzu-zeigen. Versicherungsprämien und Zahlungen für Fremdleistungen (Hotels, Fähre etc.) bleiben davon unberührt. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

9. Haftung

Eurocamp haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Eurocamp Mitarbeitern verursacht wurde oder soweit Eurocamp für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Eurocamp gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Eurocamp bei Sachschäden bis 4.000,– €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Für den Verlust von Gegenständen, die von den Kunden auf den Campingplatz mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an Freizeit- und/oder Sportaktivitäten, die von Eurocamp auf dem Campingplatz angeboten werden, geschieht auf eigenes Risiko. Die Spielleiter oder Sportlehrer von Eurocamp sind qualifizierte Fachkräfte. Fallen sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen kurzfristig aus, hat der Kunde keine Ersatzansprüche.

10. Verjährung

10.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.


10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.


10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.


10.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- sowie Gesundheitsvorschriften

Für Österreicher ist für die im Katalog angebotenen Länder ein für die gesamte Reisezeit gültiger Personal-ausweis oder Reisepass erforderlich. Für jugoslawische Nachfolgestaaten (z.B. Serbien, Montenegro) muss dieser bis zur Wiederausreise gültig sein. Kinder brauchen einen gültigen Kinderausweis oder einen Kindereintrag im Reisepass der Eltern.
Für die Einreise in die USA geltende folgende Bestimmungen:
Die Einreise ohne Visum in die USA zu touristischen Zwecken ist möglich. Es ist jedoch das Ausstellungsdatum des Reisepasses zu beachten:
Ausstellungsdatum des Reisepasses vor dem 26. Oktober 2005 (bordeauxroter, maschinenlesbarer Reise-pass): Visafreie Einreise.
Visumpflicht herrscht für bordeauxrote Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 15. Juni 2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden (Anmerkung: die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist kostengünstiger als die Beantragung eines Visums).
Inhaber von am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellten, gewöhnlichen österreichischen Reisepässen (mit Chip und digitalisiertem Foto) können visumfrei in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen.
Kinder unter 12 J. benötigen ihren eigenen Kinderpass, der mit einem Chip versehen sein muss (Ausnahmeregelung: Kinderpässe, die zwischen 16.6.06 - 25.10.2006 ausgestellt wurden)! Kinder, die keinen eigenen Pass besitzen, sondern im Pass der Eltern mit eingetragen sind, sind visumpflichtig (Anm.: die Ausstellung eines Kinderpasses ist kostengünstiger als die Beantragung eines Visums)!
Kinderpässe, die nicht mit einem Chip versehen sind und nicht im Zeitraum vom 16.06.2006 - 25.10.2006 ausgestellt wurden, sind visumpflichtig.

 

Inhaber von creme-farbenen Notpässen benötigen für Reisen in die USA oder für den Transit durch die USA ein Visum, welches von amerikanischen Botschaften bzw. Konsulaten erteilt wird. Einführung des “Electronic System for Travel Authorisation” (Elektronisches System der Einreisegenehmigung) für visum-freies Reisen – ESTA --- ACHTUNG: Seit 12. Jänner 2009 ist die elektronische Anmeldung über ESTA mindestens 72 Stunden vor Abflug in die USA verpflichtend! Details sind bei der amerikanischen Botschaft im Wien unter www.usembassy.at „ESTA & VISA WAIVER PROGRAM“ abzurufen. Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht Visumpflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zei-gefinger und ein digitales Porträtfoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit seiner Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Eurocamp bedingt sind.

12. Reiserücktrittskostenversicherung/Familienschutzbrief

Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung mit der Buchung abzuschließen. Sie können für Europa auch einen Familienschutzbrief abschließen, der neben einer Reiserücktrittskostenversicherung auch Versicherungsschutz für Autopannen, Verlust, Krankheit, Notfällen oder Inventarbeschädigungen bietet (siehe dazu die Beschreibung im Katalog). Wir schließen die Reiserücktrittskostenversicherung oder den Familienschutzbrief gern für Sie bei der Alten Leipziger Versicherungs-AG, 61440 Oberursel, ab. Die Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV) können sie unter www.eurocamp.at einsehen und erhalten sie zusammen mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung. In den Reisepreisen ist die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. der Familienschutzbrief nicht enthalten. Die Prämie beträgt 4 % des Reisepreises für die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. 6 % des Reisepreises für den Familienschutzbrief sowie zusätzlich 2 % des Reisepreises für den Auslandskrankenschutz und wird zusammen mit der Anzahlung fällig. Wie gesetzlich vorgeschrieben, kommt der Versicherungsvertrag und damit der Versicherungsschutz erst mit Eingang der Zahlung der Erstprämie bei Eurocamp zustande. Diese Prämie werden wir für Sie nach Erhalt an das Versicherungsunternehmen entrichten. Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen. Die Ersatzansprüche sind von Ih-nen direkt bei der Versicherung geltend zu machen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. den Familienschutzbrief bei der Geltendmachung von Gewähr-leistungsansprüchen unberührt bleibt und auch bei Rücktritt und/oder Kündigung nicht erstattet werden kann.

13. Vermittelte Leistungen

Eurocamp bietet dem Reisenden außerdem an, Fähren, Mietwagen oder Unterkünfte in Hotels und derglei-chen zu vermitteln. Eurocamp wird in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung und den Reiseunterlagen deutlich darauf hinweisen, falls Eurocamp solche Leistungen nicht als Reiseveranstalter, sondern als Vermittler anbietet. Für über Eurocamp gebuchte Fähren und Mietwagen gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, für Hotels die Mietbedingungen des jeweiligen Hotels, Die Bestätigung für die von Eurocamp vermittelten Fremdleistungen erhält der Reisende grundsätzlich mit der Reisebestätigung. Eurocamp behält sich allerdings vor, Reservierungen für Fremdleistungen getrennt zu bestätigen. Die von Eurocamp vermittelten Leistungen werden separat auf der Rechnung ausgewiesen. Es gelten die unter Ziffer I.4. genannten Zahlungsbedingungen (gilt nicht für Hotels). Für die nicht vertragsgerechte Erbringung der vermittelten Leistungen haftet nur der jeweilige Leistungserbringer.

14. Verschiedenes

Es gilt deutsches Recht.
Ansprüche Reisender dürfen nicht abgetreten werden, auch nicht an Ehegatten, die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche wird ausgeschlossen. Bei am Urlaubsort angebotenen Fremdleistungen (z.B. Ausflüge) haftet Eurocamp nur als Vermittler.

 

Überprüfen Sie bitte die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Reisebestätigung und –unterlagen. Unterlassung berührt Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche nicht, kann dem Reisenden aber als Mit- oder Alleinverschulden angerechnet werden.


Erwerben Reisende Flugkarten ohne Pauschalreise, sind sie verpflichtet, sich selbst innerhalb von 48 Stunden vor Rückflug diese bestätigen zu lassen.

Wir sind selbstverständlich Mitglied im Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV). Kundengeldabsicherung durch Touristik-Versicherungs-Service GmbH (tourVERS), Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. +49 (0)40 - 24 42 88 0.

Sollten Sie noch Fragen haben – Anruf genügt: 0800 - 10 44 77